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Hinweise zu Kosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft und weiteren Teilnehmenden
Hinweise für Lehrkräfte und deren Schulleitungen, wenn diese an mehreren Schulen oder Einrichtungen eingesetzt sind
Hinweise und häufige Fragen (FAQ)
Ein Brand stellt für jede Schule eine ernste Gefährdung dar.
Die Verantwortung für die Lehrkräfte und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Gemäß Nr. 6.2 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ARS A2.2 - Maßnahmen gegen Brände - hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Lehrkräften durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen, als Brandschutzhelfer zu berufen und regelmäßig weiterzubilden. Diese Veranstaltung erfüllt eine Arbeitgeberpflicht.
Die Teilnehmer haben den praktischen Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden erprobt.
Sie kennen den sicheren Umgang mit ihnen, ohne eine Eigengefährdung zu verursachen. Sie beherrschen die Grundsätze der richtigen Sicherstellung für Lehrkräfte und Schüler beim selbstständigen Verlassen (Flucht) von Gebäuden.
· Bedeutung des Brandschutzes
· Brand- und Explosionsgefahren
· Organisatorische Maßnahmen der Brandverhütung
· Organisation des Brandschutzes in der Einrichtung
· Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers
· Löschübung mit theoretischer und praktischer Unterweisung
Lehrkräfte öffentlicher Schulen in Absprache mit der Schulleitung, welche bereits die Ausbildung zum Brandschutzhelfer absolviert haben.
An der Veranstaltung können Sie nur teilnehmen, wenn Sie über die Erstausbildung zum Brandschutzhelfer verfügen.
Mit Ihrer Anmeldung versichern Sie, über einen entsprechenden Nachweis der Erstausbildung zu verfügen.
Bitte tragen Sie der Jahreszeit und dem Ausbildungsziel angepasste Kleidung für den Praxisteil im Freien.
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09.04.2025 | 09:30 | 12:30 |