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Hinweise zu Kosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft und weiteren Teilnehmenden
Hinweise für Lehrkräfte und deren Schulleitungen, wenn diese an mehreren Schulen oder Einrichtungen eingesetzt sind
Hinweise und häufige Fragen (FAQ)
Nicht nur an sächsischen Förderschulen, sondern auch an allgemeinbildenden Regelschulen arbeiten zunehmend die Lehrkräfte der entsprechenden Einrichtungen inklusiv und stellen sich den Herausforderungen, die damit einhergehen. Zum Aufgabenbereich der Lehrkräfte aller Schularten gehört deshalb die Beantragung und teilweise Durchführung der sonderpädagogischen Beratung im Abstimmung mit dem MSD der beauftragten Förderschule. Voraussetzung dafür sind Grundkenntnisse bezüglich der unterschiedlichen Förderschwerpunkte und die Fähigkeit zur Abgrenzung von sonderpädagogischem von pädagogioschem Unterstützungsbedarf. Das Fachverfahren DigiDuF ermöglicht eine einheitliche, datenschutzsichere und effiziente Bearbeitung von Beratungsanforderungen.
Die Teilnehmenden haben den Unterschied zwischen pädagogischem und sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf analysiert.
Sie haben sich darüber ausgetauscht, wie ein Beratungsantrag gestellt, ein Beratungsgespräch geführt, das Beratungsprotokoll B2 ausgefüllt wird.
Sie haben die Indikatoren für das Vorliegen von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf kennengelernt.
Sie haben verschiedene Entwicklungsbereiche sowie verschiedene Förderschwerpunkte kennen- und unterscheiden gelernt.
· Beratung im diagnostischen Prozess
· Antragstellung B1, BV1
· Beratungsgespräch und Protokoll B2
· Indikatoren, Entwicklungsbereiche, Förderschwerpunkte
· Unterstützungsmaterialien und Webside
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Lehrkräfte aller Schularten
W-Lan-fähige mobile Endgeräte sowie erforderliche Grundkenntnisse im Umgang mit Schulportal sind Voraussetzung zur Teilnahme.Die Veranstaltung findet im Raum Dresden statt und wird mit der Einladung bekannt gegeben.
am | von | bis |
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26.03.2025 | 09:00 | 16:00 |