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| Imke Hofer |
| Jeremias Kuhne |
| Florian Stegemann |
| Martin Widera |
| Janina Wittrock |
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Hinterlegen Sie Ihre ausgewählten Fortbildungsangebote in Ihrem persönlichen Merkzettel.

Zentraler E-Mail Zugang für Fragen und Probleme: fortbildung@lasub.smk.sachsen.de
Häufige Fragen: FAQ
Lehrkräfte für das Schulschwimmen, die im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens mindestens in Bronze sind, müssen entsprechend den Bestimmungen des SMK regelmäßig Fortbildungen besuchen.
Mit dieser Fortbildung erhalten die Teilnehmenden einen Fortbildungsnachweis, der ihnen ihre Rettungsfähigkeit (Bronze) und damit die Unterrichtserlaubnis für die nächsten zwei Jahre attestiert.
Lehrkräfte, welche das DRSA Silber benötigen, melden sich bitte für einen Kurs "Sicherheit im Schulsport - Prüfung aller Prüfungselemente für das DRSA Silber gemäß DPO Schwimmen (Neuausbildung und Wiederholung)" an.
Die Teilnehmenden haben ihre Fähigkeiten zur Rettungsfähigkeit im Rahmen der Erteilung des Schwimmunterrichtes an Sachsens Schulen vertieft und gefestigt.
Sie beherrschen die Herz-Lungen-Wiederbelebung.
Sie kennen die Baderegeln, Rettungsmittel, Rettungshilfsmittel und wissen, wie man sich bei einer Rettung richtig verhält.
Die Teilnehmenden üben wichtige lebensrettende Sofortmaßnahmen und lernen den Einsatz eines AED-Gerätes kennen sowie richtig anwenden.
4 UE Praxis:
· Heraufholen eines Gegenstandes vom Beckenboden (ca. 2 m Wassertiefe)
· Abschleppen einer Person im Wasser
· Befreiungsgriffe
· Durchführung einer kombinierten Übung
4 UE Theorie:
· Baderegeln, Verhalten bei Rettungen, Rettungsmittel, Rettungshilfsmittel
· Erste Hilfe bei typischen Schwimmbadunfällen
Lehrkräfte und Lehramtsanwärter aller Schularten im Fach Sport/Schulschwimmen, welche im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) mindestens in Bronze und eines zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Nachweises der Rettungsfähigkeit sind. Lehrkräfte im Besitz des DRSA Silber können in diesem Kurs ihren Nachweis der Rettungsfähigkeit lediglich auf dem Niveau des DRSA Bronze verlängern.
Wurde seit dem Erwerb des DRSA noch kein Nachweis der Rettungsfähigkeit absolviert, darf das DRSA nicht älter als 2 Jahre sein.
Lehrkräfte im Besitz des DRSA Silber können in diesem Kurs ihren Nachweis der Rettungsfähigkeit lediglich auf dem Niveau des DRSA Bronze verlängern.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung erst dann gültig wird, wenn bis spätestens zum Anmeldeschluss die von Ihnen unterschriebene Erklärung (siehe Download) in folgendem E-Mail-Postfach vorliegt:
erklaerung-rettungsschwimmen@lasub.smk.sachsen.de
Zwingende Voraussetzungen für die Teilnahme am Kurs sind:
· die Vorlage der Zulassung zum Kurs (Zulassung im Schulportal und/oder Einladung)
· gute schwimmerische Fähigkeiten
Bitte bringen Sie einen Ersten-Hilfe-Nachweis, nicht älter als 4 Jahre, mit.
Sollten Eintrittsgelder zu zahlen sein, können Sie diese per Beleg über die Abrechnung Ihrer Reisekosten als Nebenkosten gem. Paragraph 9 (1) SächsRKG geltend machen.
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| 09.07.2027 | 07:30 | 14:00 |